Bonus und Malus beeinflussen Vergütung

Zwischen Betreiber und Dienstleister werden im allgemeinen „Verfügbarkeitsgarantien“ vereinbart. Auch „Verfahrensgarantien“ können definiert sein, aber dann werden Systeme in der Regel auch komplett vom Dienstleister errichtet. Um dem Dienstleister einen finanziellen Anreiz zu bieten, ist ein Bonus-Malus-System üblich, das sich an der Einhaltung definierter Kennzahlen orientiert.

Dabei erhält der Dienstleister einen bestimmten Prozentsatz des Auftragsvolumens als zusätzlichen Bonus, wenn die Leistungen am Jahresende zu 100 % erfüllt sind. Der gleiche Prozentsatz kann aber auch vom Auftragsvolumen abgezogen werden, wenn die Leistungen mangelhaft erbracht wurden. Problematisch kann es werden, wenn einem Dienstleister entgegen seinen Vorstellungen Vorschriften gemacht werden, wie er Leistungen zu realisieren hat. Ergeben sich hieraus Probleme, wird ein Malus kaum möglich sein.

Quelle: KIW Kompetenzzentrum Instandhaltung; Fachtagung Outsourcing der Instandhaltung; Weinheim, 17.-18.11. 2005

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