Der Servicelevel entscheidet

Betreiber können Service-Leistungen auf jedem gewünschten Servicelevel vereinbaren. Sie müssen sich vorher nur folgende Fragen beantworten: In welchem Umfang soll die Fremdleistung die Eigenleistung ergänzen oder ersetzen? Für welchen Zeitraum? Für welches Projekt? Bei welchem Arbeitsaufkommen? Welche Schnittstellen sind zu beachten?

  • Betreiber haben die Möglichkeit, Dienstleistungen je nach Bedarf im Einzelauftrag zu vergeben. Sie können aber auch sämtliche Einzelleistungen bündeln und einen einzigen Dienstleister beauftragen. Dieser übernimmt damit sämtliche Instandhaltungsaktivitäten. Wer die Leistungen koordiniert ist damit aber noch nicht geklärt. Der Betreiber muss entscheiden, ob er den Auftrag dahingehend erweitert oder diese Aufgabe weiterhin bei sich sieht. Denkbar ist auch, dass hierzu ein weiterer Dienstleister hinzugezogen wird. Diese Schnittstelle ist in jedem Fall eindeutig zu definieren.
  • Möglich ist auch ein Auftragsverhältnis, indem ein Betreiber einen Dienstleister autorisiert, langfristig oder projektspezifisch Serviceanbieter auszuwählen und in dessen Unterauftrag einzusetzen.
  • Wer weg will von der Eigeninstandhaltung und wem Outsourcing zu „radikal“ ist, kann eine kooperative Instandhaltung mit einem Dienstleistungspartner anstreben. Die Idee dabei ist, die Kooperationsdauer und die Instandhaltungskapazität flexibel auszuweiten, auch bei unverändertem Personalstand des Betreibers.
  • Manche Dienstleister bieten die Möglichkeit, Instandhaltungsmitarbeiter zu verleihen . Ein Betreiber wird dieses Angebot vorzugsweise für seine personalintensiven Serviceaktivitäten wahrnehmen. Aber auch bei einer kurzfristige Deckung von personellen Engpässen oder einer fachspezifischen Hilfe ist dies denkbar. Entsprechende Dienstleistungen werden dann aber davon abhängig gemacht, ob die Leih-Mitarbeiter vom Auftraggeber betreut werden können.

Quelle: KIW Kompetenzzentrum Instandhaltung; Fachtagung Outsourcing der Instandhaltung; Weinheim, 17.-18.11. 2005

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