Akzeptanz der Zustandsüberwachung

Wer kann es sich denn noch leisten bei der Betreuung von Systemen die Warnzeichen zu ignorieren, die von den diversen Baugruppen und Komponenten frühzeitig ausgehen, bevor sie ausfallen? Sichtbar sind die Symptome nicht unbedingt, aber man kann sie sichtbar machen: Messbar sind die Verläufe von relevanten Parametern, integrierte Sensortechnik vorausgesetzt. Aber werden die Parameterverläufe auch lange genug aufgezeichnet und gespeichert, um kritische Veränderungen aufzuspüren?

Und wenn man sie aufgespürt hat, sind dann auch die entsprechenden Vorgehensweisen verfügbar? Zustandsüberwachung braucht Erfahrungswerte, die Prognosen ermöglichen, um daraufhin die richtigen Aktivitäten zu den richtigen Zeitpunkten zu bestimmen. Ob Zustandsüberwachung tatsächlich Sinn macht ist individuell zu entscheiden, und gegebenenfalls ergeht an den Betreiber eine behördliche Auflage.Mittelständische Betreiberunternehmen bilden offenbar das derzeit größte Potenzial für den Einsatz von Diagnose-Systemen. Expertenmeinungen gehen davon aus, dass dort die Systembetreuung in manchen Fällen enorm im Argen liegt und die Wertschöpfung ganz einfach nicht ausgereizt ist. Ob darüber hinausgehende Behauptungen berechtigt sind, die davon ausgehen, dass diverse Betreiber die Balance zwischen Verfügbarkeit, Sicherheit und unternehmerischem Ausreizen der „Systemfunktionen“ einfach nicht beherrschen, sei einmal dahingestellt.

Und inwieweit die Betreiber bereit sind, zustandsorientierte Automatisierungstechnik generell zu akzeptieren, ist auch fraglich. Entsprechende Bestrebungen werden aus verschiedensten Gründen abgelehnt. Manche Betriebe können sich nicht entscheiden, weil ihnen eine wirtschaftliche Effektivitätsbetrachtung fehlt. Wieder andere sind solchen Neuerungen sehr aufgeschlossen, bis sie feststellen, dass sie diese nicht beherrschen. Oft reagiert „die betreibereigene Instandhaltung“ auf entsprechende Anfragen einfach etwas zurückhaltend und verweist auf die Diagnoseerfahrungen ihrer Mitarbeiter: Eine Ansicht, die im Rahmen eines Personalabbaus dann doch relativiert wird.

Hersteller unterschiedlicher technischer Systeme aus diversen Branchen legen jedenfalls zunehmend Wert darauf, dass ihre Baugruppen zustandsorientiert überwacht werden können. Dem zuständigen Service soll also die Möglichkeit gegeben sein, entsprechende Komponenten auch während des Betriebes auf deren „Standvermögen“ hin zu beurteilen, um daraus die erforderlichen Maßnahmen zu optimalen Zeitpunkten abzuleiten. Zulieferer der Sensortechnik und der Diagnose-Software sitzen im gleichen Boot , mit gesteigertem Interesse am Ausbau der Diagnosemethodik. In diesem Zusammenhang ist auch der Teleservice zu nennen, obwohl es sich Betreiber großer Unternehmen nicht nehmen lassen, mit Diagnosesystemen vorwiegend eigenständig zu arbeiten: Externe Zugriffe in das firmeneigene Netzwerk werden nur sehr ungern zugelassen. Das schließt aber fallbezogene Hintergrunddienste durch externen Service nicht aus. Bei kleineren Betreiberunternehmen besteht eher die Möglichkeit, dass die Ferndiagnose durch externen Service kontinuierlich durchgeführt wird.

Der Druck auf die Betreiber wird immer größer, zuverlässigkeitsorientierte Überwachungsstrategien für ihre technischen Systeme zu verfolgen. Einerseits aus wirtschaftlichen Gründen, denn ihre Kunden wollen termingerecht bedient werden. Andererseits üben die Behörden gesetzlichen Druck zur Gewährleistung eines „risikofreien“ Betriebes aus. Zustandsorientierte Instandhaltung ist letztlich eine Frage der Risikoabwägung. Der Betreiber muss sich dabei auf „Verfahren“ stützen, mit dem die augenblickliche Situation und die Schwachpunkte von Komponenten überwacht und erfasst werden.

Es gilt, ein Risikokonzept zu entwickeln, das Komponenten und Baugruppen klassifiziert, indem diesen ein mehr oder weniger relevanter Risikoanteil zugeordnet wird. Dazwischen ergibt sich eine bestimmte Streubreite, die über zustandsorientierte Instandhaltung abgefangen werden kann. Wenn dann beispielsweise beabsichtigt ist, die Verlängerung einer Inspektionsfrist für ein bestimmtes Bauteil vielleicht von 5 auf 10 Jahre vorzunehmen, liegen entscheidungsrelevante Fakten vor. Nur bei einer ganzheitliche Systembetrachtung werden Gefährdungsbeurteilung, Risikomanagement und die Erhöhung der Wertschöpfung gleichermaßen umfassend berücksichtigt.

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