Ersatzteilgeschäfte absichern
Ein 100%-iger Schutz in diesem Geschäft ist nicht möglich. Aber es gibt einige praktikable Methoden, die es erlauben, dem unerwünschten Nachbau von Ersatzteilen Einhalt zu gebieten. Und dabei müssen sowohl auf die legitimen Anbieter als auch auf die weniger seriösen Anbieter Antworten gefunden werden. Letztlich sind die Betreiber der technischen System zu überzeugen. Die Produktion von Ersatzteil-Plagiaten stellt die Originalhersteller vor ein Problem. Und da es jeden Hersteller treffen kann, gibt es sogar schon Zusammenschlüsse gleichartiger Unternehmen, um entsprechende Gegenstrategien gemeinsam zu entwickeln. Man will also nicht nur auf den Einzelfall reagieren, sondern dem Ersatzteil-Wettbewerber dauerhaft das Leben so schwer wie möglich machen. Und natürlich soll es auch so teuer wie möglich sein, denn letztendlich geht es vorwiegend um einen Preiskampf.
Trotz der Brisanz hat nicht jedes Herstellerunternehmen eine Antwort darauf. Entsprechend werden permanent mögliche Gegenstrategien diskutiert. Verständlicherweise ist auch nicht jedes Unternehmen bereit, die anvisierten oder eingesetzten Methoden anzusprechen. Denn diese beeinflussen ja auch den Handlungsspielraum von Kunden. Und natürlich wissen Betreiber, dass es billige, funktionsfähige Ersatzteile gibt. Doch wenn es um zulassungspflichtige Systeme geht, kollidiert diese Kenntnis in einigen Branchen mit einer bestimmten Einstellung, die den Original-Herstellern entgegen kommt. Trotzdem können sie sich nicht zu 100% darauf verlassen: Es geht um die konservative Grundhaltung. So ist beispielsweise zu erfahren, dass manche Betreiber sehr risikoscheu agieren und handeln, speziell in Deutschland. Wobei es aber auch signifikante Unterschiede innerhalb einer Branche geben kann. Das Bedürfnis möglichst alle Risiken auszuschließen ist nicht unbegründet.
Und dieser Anspruch hat dort am meisten Gewicht, wo bestimmte Systeme einfach nicht kaputt gehen dürfen, weil Ausfälle Personenschäden nach sich ziehen können. Deshalb greifen entsprechende Betreiberunternehmen offenbar bevorzugt auf Original-Ersatzteile zurück. Und legen auch Wert darauf. Denn dadurch haben sie die 100%-ige Garantie, dass der Originalhersteller mit „in der Pflicht“ ist. Insbesondere was die kontinuierliche Qualitätssicherung betrifft. Folglich können es sich die Originalhersteller auch nicht erlauben, sich mit diesen Kunden zu verscherzen. Aber der gute Ruf soll ja auch gar nicht aufs Spiel gesetzt werden. Vielmehr nutzen die Originalhersteller - meist große Unternehmen - ihren Vorteil der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit. Und signalisieren damit dem Betreiber, dass er mit vollem Einsatz rechnen kann, sollte es doch einmal zu Bauteilproblemen kommen. Zumindest kleineren, konkurrierenden Ersatzteillieferanten wird es schwer fallen da mitzuhalten. Welche konkreten Methoden geeignet sind, Drittanbieter von Ersatzteilen abzuwehren, hängt sicherlich auch von den einzelnen Branchen ab. Und jedes Unternehmen muss für sich entscheiden, welche „Hindernisse“ in seinem Umfeld am besten geeignet sind.
Hier eine Auswahl:
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Es gibt einen sehr wirksamen Schutz vor Plagiaten. Diesen erhält man mit eingetragenen Patenten, Gebrauchs- und Geschmacksmustern auf möglichst viele Bauteile. Nicht ganz so einfach ist allerdings die Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen. Patentrechtlicher Schutz auf Ersatzteile und Baugruppen ist nicht immer realisierbar. Sind solche Rechte aber vorhanden, lassen sie sich auch hart durchsetzen. Rechtsgrundlage für die Beschlagnahme und Vernichtung von Waren, die beispielsweise Marken-, Urheber- oder Patentrechte verletzen, sind die VO (EG) Nr.1383/2003, insbesondere für den Bereich von Drittlandsimporten. Im Markengesetz / § 146 gilt dies insbesondere im Bereich des innergemeinschaftlichen Warenverkehrs und für Parallelimporte.
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Eine weitere Methode, dem Ersatzteilwettbewerb Hindernisse in den Weg zu stellen, bietet sich den Originalherstellern durch eine sporadische, konstruktive Optimierung von Bauteilen und deren Schnittstellen. Das ist jedoch eher als vorbeugende Maßnahme zu betrachten und setzt primär die uneingeschränkte Betreuung des Systems durch den Herstellerservice voraus. Besonders wirkungsvoll ist diese Methode bei Verbrauchsteilen, die - nach einem bestimmten Verschleiß - vom Anwender während des regulären Betriebs selbst gewechselt werden können. Doch Vorsicht, denn ein Betreiber wird sich ja nicht die Möglichkeit einfach so nehmen lassen, billigere Verbrauchsteile eines Drittanbieters einzusetzen. Eine Schnittstellenanpassung, die das konkurrierende Verbrauchsteil nicht mehr aufnimmt, ist erklärungsbedürftig. Eventuell können Gründe der Funktionsverbesserung herangezogen werden.
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Es gibt Hersteller, die vorwiegend Systeme produzieren, die ein spezifisches Know-How voraussetzen. Dabei werden Know-How-Teile eingesetzt, also Komponenten, die nicht ohne eine entsprechende Kompetenz in der notwendigen Qualität fremdproduziert werden können. Ergänzt wird diese Strategie durch eine entsprechende Patentpolitik.
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Auch die Qualität des Materials oder etwa eine außergewöhnliche Passgenauigkeit kann einen gewissen Schutz gegen Produktpiraterie bieten. Die Hürde des Qualitätsanspruchs liegt besonders hoch bei sicherheitsrelevanten Teilen. Nicht zuletzt wegen der entsprechenden Zulassungs- und Prüfungspflichten.
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Der Nachbau einfacherer Teile kann möglichrweise nie ganz ausgeschlossen werden. Hier ist das Kopieren sehr einfach und ein entsprechender Schutz im Prinzip kaum möglich. Es gibt immer eine gewisse Piraterie, der man nicht viel entgegensetzen kann. Trotzdem können natürlich auch solche Teile eine Aufwertung erfahren, wenn sie innerhalb eines Gesamtsystems qualifiziert wurden: Was massiv zu kommunizieren ist.
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Beabsichtigt ein Betreiber Fremdersatzteile zu nutzen, so kann das einen Originalhersteller zu der Entscheidung veranlassen, seine Gewährleistung bzw. Produkthaftung für das Gesamtsystem aufzuheben. Doch das ist natürlich ein zweischneidiges Schwert. Kurzfristig mag der Betreiber dadurch am Einsatz von Fremdersatzteilen gehindert werden, aber auf längere Sicht gesehen wird sich dieser Betreiber wahrscheinlich als Kunde verabschieden.
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Ein guter Ansatz liegt in jedem Fall in der Aufklärung der Betreiber, weshalb sie mit Originalteilen besser bedient sind. Denn oft werden die Vorteile nicht oder nur ungenügend kommuniziert; sodass vergleichbare Kriterien fehlen. Das heißt, für den Kunden muss es auch eindeutig sein, dass er ein Ersatzteil vom Originalhersteller vorliegen hat. Eine aussagekräftige Kennzeichnung, vielleicht sogar als „Werbeträger“, ist da sicher hilfreich.
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Eines der stärksten Argumente ist immer noch eine langjährige Verfügbarkeit von Ersatzteilen. Normalerweise wird diese von Betreibern auch gefordert. Eine aktive Vermarktung der Ersatzteile lässt aber auch das „Preis-Standzeit-Verhältnis“ nicht außer Acht. Auch ein Engagement in der Altteile-Rückführung, verbunden mit einer entsprechenden Entsorgungsleistung, kann dienlich sein.
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Unterstützende Servicekonzepte beinhalten neben der Ersatzteillieferung auch Upgrade-Beratung und natürlich die regelmäßigen Inspektionen, Wartungen etc. : Das gilt besonders für technische Systeme deren Betreuung häufig schon beim Kauf für die gesamte Lebensdauer vereinbart wird.
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Um konkurrierende Ersatzteilproduzenten „auszuschalten“, besteht natürlich auch die Möglichkeit, diese als Kooperationspartner zu verpflichten. Hat der Originalhersteller entsprechende Mittel, ist natürlich auch eine Übernahme denkbar.
Trotzdem können Betreiber den Ersatzteilangeboten von Dritten weiterhin sehr geneigt sein. Manche Hersteller ziehen daraus die Konsequenz, dass sie dann auch nur noch ein ausgesuchtes Grundsortiment an Ersatzteilen vorhalten.
