Risikobeschränkung im Betreiberservice
Um das Risiko einer Betreiberkooperation möglichst niedrig zu halten, können folgende Punkte berücksichtigt werden:
- Eine Betreiberkooperation kann vorsehen, dass der Nutzer das Bedienpersonal stellt. Damit sind bei unzureichenden Ergebnissen Konflikte nicht auszuschließen, deren Ursache der Betreiberservice auf den Einfluss des Kundenpersonals zurückführt. Dies kann ausgeschlossen werden, wenn die Bereitstellung von Bedienerpersonal auch vom Betreiberservice übernommen wird. Und damit kann das definierte Endergebnis, also das gewünschte Ergebnis der Systemnutzung, als ausschließliches Leistungskriterium des Betreiberservices gewertet werden. Und das macht auch Sinn, denn schließlich ist die Vergütung des Betreiberservices vom vereinbarten Output des Systems abhängig.
- Das Risiko für den Betreiberservice verringert sich, wenn eine Abnahmegarantie des System-Outputs vereinbart ist. Ob das in jedem Fall notwendig ist, kann man von der Größe des Systems abhängig machen: Bei kleineren Systemen schlägt das Risiko vielleicht weniger ins Gewicht. Besteht eine solche Absicherung, und der Nutzer ist zur Abnahme verpflichtet obwohl keine Nachfrage da ist, kann dieser allerdings in finanzielle Probleme geraten.
- Das Risiko für den Betreiberservice erhöht sich, wenn nicht nur Systeme aus eigener Herstellung eingesetzt werden, sondern auch Fremdsysteme zu integrieren sind. Insofern hat ein reiner Dienstleister, der Betreiberservice ausschließlich mit zugekauften Systemen bewerkstelligt, ein erhebliches Risiko zu tragen.
- Um Betreiberservice möglichst sicher zu machen, kann man standardisierte Systeme einsetzen; insbesondere modulare Einheiten, die mit möglichst wenig Aufwand demontiert oder umgesetzt werden können. Optimal sind natürlich mobile Systeme: Es geht um die Erhaltung einer einfachen Wiedereinsetzbarkeit bei einem anderen Kunden.
- Je flexibler der Betreiberservice agieren kann desto geringer ist das Betreiberrisiko. Letztlich werden mit Betreiberservices alle erforderlichen Systeme und Komponenten für den Nutzer investiert und betrieben, und inklusive Bedienpersonal das volle Auslastungsrisiko übernommen; womit auch Marktschwankungen einkalkuliert sind.
- Im Hinblick auf eine vorzeitige Beendigung einer Betreiberkooperation, sollte auch eine Regelung zur Minderung des Risikos vereinbart werden. Es ist dabei zu prüfen, ob der Betreiberservice für das bereitgestellte System einen Investitionsschutz benötigt; insbesondere, wenn auch in entsprechende Räumlichkeiten investiert wurde.
Quelle: EUROFORUM Deutschland GmbH; Konferenz für Betreibermodelle im Maschinen- u. Anlagenbau; Frankfurt, 29.09.2006
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