Servicegeschäft mit Servicepartnern
Mit entsprechender Serviceerfahrung und guter Bonität, können Kooperationspartner durchaus auf eigene Rechnung arbeiten:
Will die Servicezentrale jedoch Vertragspartner der Endkunden bleiben, werden nur definierte Leistungsarten vergütet oder als pauschale Grundvergütung produktspezifisch honoriert. Für bestimmte Aufwendungen können Kostenerstattung hinzukommen. Auch eine Umsatzbeteiligung ist denkbar, insbesondere wenn die Serviceleistungen primär durch Serviceverträge abgedeckt sind.
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