Wenn Betreiber Systeme verändern

Grundsätzlich ist ein Unternehmen selbst für den Betrieb seiner Systeme verantwortlich, genauso wie für deren wirtschaftlichen Erfolg. Und dabei verlässt sich der Betreiber auf die Konformitätserklärung der einzelnen Hersteller. Denn es gilt: „Mit der Konformitätserklärung bestätigt ein Hersteller rechtsverbindlich, dass sein Produkt alle Anforderungen der anwendbaren EG-Richtlinien erfüllt“, Quelle: www.vdi-nachrichten.com . Doch welche Folgen haben Systemeingriffe durch die Betreiber?

Wenn ein Betreiber nach seinen Vorstellungen und Erkenntnissen einzelne Systeme verändert, miteinander verkettet, diese hierzu anpasst und Schnittstellen hinzufügt, dann ist er der Hersteller eines neuen Gesamtsystems. Und als dessen Hersteller muss auch er eine entsprechende Konformitätserklärung abgeben. Damit könnte gegebenenfalls die Gewährleistungspflicht und die Produkthaftung der einzelnen Systemlieferanten enden. Die Meinungen hierzu sind differenziert:

  • Fallabhängig beurteilt: Zum einen bestätigen Hersteller, dass bei relevanten Systemeingriffen ein Betreiber natürlich jegliche Gewährleistung verliert. Gleichzeitig wird diese Ablehnung vom jeweils eingetretenen „Störfall“ abhängig gemacht. Hier spielt dann sicherlich auch eine Rolle, ob der Hersteller sich kulant verhalten möchte.
  • Gefährdungspotenzial inakzeptabel: Andere Hersteller warnen generell vor Systemeingriffen durch den Betreiber, da Veränderungen und Umbauarbeiten Personen gefährden könnten. Sie erklären solche Aktivitäten schlicht für unverantwortlich und distanzieren sich ausdrücklich von den möglichen Folgen.
  • Technische Probleme untragbar: Von Änderungsaktivitäten distanzieren würden sich auch Hersteller, die entsprechenden Fähigkeiten der Betreiber skeptisch gegenüber stehen. Hier steht im Vordergrund, dass den Betreibern eine „Anpassung“ von Baugruppen und Komponenten einfach nicht zugetraut wird. Die Hersteller erwarten daher nur technische Probleme, die sie nicht kostenlos abdecken würden.
  • Eingriffe akzeptiert - aber: Es gibt auch Meinungsäußerungen, die davon ausgehen, dass ein Betreiber mit seinen Systemen tun und lassen kann was er will. Und erst wenn nachweislich durch dessen Eingriffe ein Schaden entsteht, die Haftungsansprüche auch verwirkt sind. Das ist eine eindeutige Ansage an den eigenverantwortlich handelnden Betreiber.
  • An Informationen interessiert: Wieder andere Systemhersteller gehen „großzügig“ damit um, wenn Betreiber an ihren Produkten Veränderungen vornehmen oder neue Schnittstellen integrieren. Sie vermuten, dass solche Veränderungen oft innovativer Natur sind, und haben daher auch starkes Interesse über solche Aktivitäten informiert zu sein. Inwieweit sie dann auch tatsächlich ihre Bereitschaft erklären, die Risiken solcher Veränderungen mitzutragen, ist eine andere Sache.
  • An Unterstützung interessiert: Schließlich gibt es Hersteller, die Betreiber animieren, über Änderungen an Materialien, der Kommunikation einzelner Systeme oder ihrer Prozesse nachzudenken und diese zu realisieren. Allerdings nicht ohne den Hintergedanken, diesen Betreibern beratend zur Seite zu stehen, für sie entsprechende Tests durchzuführen und damit selbst von den Systemveränderungen zu profitieren. Solche Hersteller versuchen also, auf alle möglichen Anpassungs- und Optimierungstendenzen proaktiv einzuwirken und diese vielleicht sogar zu steuern. Gelingt das, so kommen die Betreiber erst gar nicht auf die Idee Risiken einzugehen, die sie mit eigenständigen Systemveränderungen eventuell auf sich nehmen. Klar ist auch, dass hierzu ein kreativer Dialog zu pflegen ist, und viel harte Arbeit geleistet werden muss, um Vertrauen zu gewinnen, wenn sich dies letztlich auch in barer Münze auszahlen soll.