Bedingte PKW-Versicherung
Die persönlichen Bedingungen für die PKW-Versicherung können sich ändern. Jeder kennt die dann folgende Prozedur: Man meldet die betroffenen Tarifmerkmale, wird neu eingestuft und erhält eine neue Police. Das ist soweit nicht besonders aufregend. Doch was passieren kann, wenn man Veränderungen im nachhinein anzeigt, ist mir neulich zu Ohren gekommen.
Eine Versicherung hatte einen Beitragsbonus für den Versicherten abgelehnt, der eine reduzierte Jahresfahrleistung rückwirkend angezeigt hatte. Im umgekehrten Fall wäre eine rückwirkend erhöhte Versicherungsprämie jedoch fällig gewesen. Dabei gibt es eine klare Definition in den Versicherungsbedingungen: “Haben Sie ........ Änderungen nicht angezeigt, gilt rückwirkend ab Beginn der laufenden Versicherungsperiode der Beitrag, der den tatsächlichen Merkmalen der Beitragsberechnung entspricht.“
Doch dieser Passus gilt offenbar nur dann, wenn sich das Haftungsrisiko erhöht hat, und sich eine Beitragsveränderung zu Gunsten der Versicherung auswirkt. Na ja, mit Kulanz hat sich das trotzdem noch regeln lassen.
