Beratung zur Energieeinsparung weiterhin unterstützt

Die Vor-Ort-Energieberatung in Wohngebäuden wird noch bis Ende 2014 gefördert; Anspruch hierauf haben sowohl Privatpersonen als auch kleine und mittlere Unternehmen. Die Gutachten werden von qualifizierten und anbieterunabhängigen Energieberatern erstellt.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie unterstützt eine Vor-Ort-Beratung mit bis zu 300 Euro; plus einem weiteren Zuschuss von 50 Euro für eine Stromberatung. Thermografische Untersuchungen oder Luftdichtigkeitsprüfungen sind wahlweise in den Beratungsumfang integrierbar.

Die Gutachten enthalten beispielsweise detaillierte technische Hinweise, wie der Wärmeschutz optimiert werden kann; welche Verbesserungen an der Heizungsanlage empfehlenswert sind; und wie erneuerbare Energien genutzt werden können. Gleichzeitig wird der erforderliche finanzielle Aufwand ermittelt und die Wirtschaftlichkeit der entsprechenden Investition errechnet.

Mit dem energiespezifischen Förderprogramm für Wohngebäude will das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie den "Energieverbrauch" eindämmen und den "Klimaschutz" verbessern. Entsprechende Anträge stellt der beauftragte Energieberater vor Beginn der Beratung beim "Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle". Nähere Informationen sowie eine Liste der antragsberechtigten Spezialisten sind beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle erhältlich.

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