Brüssel reduziert um 50 TWh pro Jahr

Mit zusätzlichen Angaben zum Energieverbrauch bei Haushaltsgeräten kann gerechnet werden: Die Mitgliedstaaten der EU haben am 30./31. 03. 2009 mit drei neuen Regelungen entschieden, dass  die bereits bestehenden Kennzeichnungsregelungen für haushaltsübliche Kühlgeräte, Gefriergeräte und Waschmaschinen zu aktualisieren sind; erstmalig sind auch TV-Geräte kennzeichnungspflichtig.

Neu ist die sukzessive Einführung von Effizienzklassen, womit entsprechende Fortschritte erkennbar sein sollen. Hinzu kommen Durchführungsmaßnahmen im Rahmen der Ökodesign-Richtlinie, die als „vorbeugender Ansatz zur Optimierung der Umweltverträglichkeit von Produkten" etabliert wurde; insbesondere mit Rücksicht auf deren unverändert verfügbare Gebrauchsqualität.

Insgesamt soll das in Brüssel beschlossene Gesamtpaket den Strombedarf im Jahr 2020 um etwa 50 Terrawattstunden pro Jahr senken; wenn man die neuen Regelungen mit einem Szenario ohne diese Vorgaben vergleicht. Die Zustimmung des Europäischen Parlaments steht derzeit noch aus.

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

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