BVDW verweist auf Regeln der Aufwandsentschädigung

Rund 55 Prozent der öffentlichen Ausschreibungen erfolgen ohne Erstattung der Aufwendungen; die entsprechenden Personal- aber auch Materialkosten gehen zu Lasten der teilnehmenden Agentur beziehungsweise des Dienstleisters; so der Bundesverband Digitale Wirtschaft.

In der Regel werden im Zuge der Angebotserarbeitung umfangreiche Entwürfe und Konzepte verlangt. Viele öffentliche Ausschreibungen gehen allerdings darüber hinweg, dass hierfür eine Entschädigung geschuldet wird, soweit diese die normale Angebotserarbeitung überschreiten; der BVDW weist darauf hin, dass damit gegen klare rechtliche Vorgaben verstoßen wird.

Hintergrund: Öffentliche Ausschreibungen sind in der Verdingungsordnung für Leistungen - Teil A (VOL/A) des Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) geregelt. Hierin enthalten ist die Zahlung einer "angemessenen Entschädigung" für die Erarbeitung von "Plänen, Zeichnungen, Berechnungen und anderen Unterlagen", die über die "normale Angebotserarbeitung" hinausgehen.

Quelle: Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. ; www.bvdw.org

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