Energiestandards für Gebäude neu geregelt

Die Energieeffizienz von Gebäuden soll europaweit verbessert werden; imerhin entfallen rund 40 Prozent des Endenergieverbrauchs in der EU auf den Gebäudebereich. Energieeffizientere Gebäude leisten daher einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit, zur Bewältigung tendenziell steigender Energiepreise und nicht zuletzt zum Klimaschutz. Hierzu sind jetzt neue Richtlinien definiert.

So sollen die Mitgliedstaaten in Zukunft nationale Mindeststandards festsetzen; im Hinbick auf Neubauten, umfassende Sanierungen sowie bei der Erneuerung wesentlicher Bauteile. Dabei sollen sich die nationalen Standards an einer europaweiten Vergleichsmethode ausrichten; wobei bestehende und bewährte nationale Systeme aber "nicht grundsätzlich" geändert werden müssen.

Weiterhin gilt für alle Neubauten ab 2020 - bei öffentlichen Gebäuden ab 2018 - , dass sie höchsten Energieeffizienzstandards entsprechen müssen; insbesondere soll der verbleibende Heiz- bzw. Kühlbedarf zu wesentlichen Teilen durch erneuerbare Energien gedeckt werden.

In gewerblichen Immobilienanzeigen soll künftig mittels einer Energiekennzahl über die Energieeffizienz der Gebäude informiert werden. Unverändert erhalten bleibt die Wahlmöglichkeit zwischen dem bedarfs- und verbrauchsorientierten Energieausweis.

Hintergrund: Die EU-Mitgliedstaaten haben am 20.11.2009 dem Kompromiss zur "Neufassung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden" zugestimmt. Damit ist der Weg frei, die Verhandlungen beim Energieministerrat am 7.12.2009 von Seiten des Rates politisch abzuschließen. Die Neufassung der Gebäudeeffizienz-Richtlinie von 2002 wird voraussichtlich im Frühjahr 2010 in Kraft treten. Sie muss dann von den Mitgliedstaaten innerhalb von 2 bis 3 Jahren angewandt werden.

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, www.bmwi.de

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