EU-Gesetzentwurf beeinträchtigt Internet-Dienste
Geht es nach einem aktuellen Textentwurf zur Neufassung des Artikels 5 der "EU-Richtlinie zu Privatsphäre und Elektronischer Kommunikation", dann führt das in sämtlichen Bereichen des Internets zu massiven Beschränkungen von Nutzungsszenarien und Geschäftsmodellen; so der Bundesverband Digitale Wirtschaft.
Demzufolge würde jeder Diensteanbieter dazu gezwungen sein, von jedem Nutzer eine aktive, vorherige Zustimmung zur Verwendung von Cookies einzuholen; alternativ eine Bestätigung über jeweils gesonderte Pop-up-Fenster, und zwar bei jedem Aufruf einer neuen Webseite. Nach geltendem Recht ist es bisher üblich, dass Nutzer von den Diensteanbietern transparent über Zweck und Einsatz von Cookies informiert werden; zudem kann jeder Nutzer über die selbstgewählte Einstellung seines Browsers einen entsprechenden Abgleich vornehmen.
Das sollte so beibehalten werden, um damit dem Nutzer auch weiterhin die vollständige Kontrolle über Erhebung, Speicherung und Nutzung seiner eigenen Daten zu ermöglichen; so der BVDW. Entsprechend fordert der Verband, dass der allgemein akzeptierte und verantwortungsvolle Umgang mit der Cookie-Technologie im europäischen Binnenmarkt weiterhin sichergestellt werden muss; nicht zuletzt im Hinblick auf Wettbewerbsverzerrungen gegenüber außereuropäischen Anbietern zu Lasten der europäischen Unternehmen.
Quelle: Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V.; Der Verband versteht sich als Interessenvertretung für Unternehmen im Bereich interaktives Marketing, interaktive Inhalte und interaktive Wertschöpfung; www.bvdw.org
