Geprüfte Sicherheit für Regalanlagen
Der Ablauf und der Umfang von Regalinspektionen ist in Deutschland neu geregelt. Wie die Prüfungen ablaufen sollen, schreibt die DIN-Norm EN 15635 vor, die am 30. 07.2009 in Deutschland veröffentlicht wird.
Die Regale werden bei laufendem Lagerbetrieb inspiziert. Überprüft werden unter anderem optisch erkennbare Mängel, die Übereinstimmung der tatsächlichen mit den zugelassenen Belastungen sowie die Einhaltung von Vorschriften und Schutzmaßnahmen; so die Jungheinrich AG, die hierzu propagiert, dass sie diese Serviceleistung bereits in vielen Ländern Europas anbietet.
Hintergrund: In Deutschland unterliegen Regale der Betriebssicherheitsverordnung. Damit ist der Betreiber von Regalanlagen selbst dafür verantwortlich, dass diese mindestens einmal im Jahr von fachkundigem Personal überprüft werden. Prüfpflichtig sind Palettenregale, Kragarmregale, Einfahr- und Durchfahrregale sowie Durchlaufregale, Mehrgeschosseinrichtungen und Fachbodenregale; so Jungheinrich.
Quelle: Jungheinrich AG; Das Unternehmen sieht sich als produzierender Logistikdienstleister mit einem Produktprogramm an Staplern, Regalsystemen, Dienstleistungen und Beratung für die komplette Intralogistik; www.jungheinrich.de
