Geschäftsbasis elektronisch verifizieren

Der neue elektronische Personalausweis in Deutschland soll für diverse Bereiche einsetzbar sein: Vorrangig sicherlich für die Kommunikation mit Behörden, aber auch für das Online-Banking, für das Einkaufen in Online-Shops, oder als Altersnachweis bei entsprechenden Zutritts- oder Nutzungsbeschränkungen.

Neben dem neuen "Checkkartenformat" wird jeder ab 01.11.2010 ausgestellte elektronische Personalausweis einen Chip enthalten, auf dem jene Daten elektronisch gespeichert sind, die auch auf den jetzigen Personalausweisen stehen;  ergänzend biometrische Daten und auf Wunsch auch eine qualifizierte elektronische Signatur.

Unternehmen, die Daten aus dem neuen Ausweis auslesen möchten, müssen ein Berechtigungszertifikat beim Bundesverwaltungsamt beantragen. Wird der Antrag genehmigt, erhält das jeweilige Unternehmen von einem TrustCenter einen "technischen Schlüssel", mit dem dann auf die Daten des elektronischen Personalausweises zugegriffen werden kann.

Insofern soll der elektronische Personalausweis ein Garant dafür sein, dass die Idendität eines Geschäftspartners korrekt und vertrauenswürdig ist. Außerdem gestaltet sich der "eindeutige, elektronische Nachweis der Identität" offenbar einfacher als bisherige Verfahren wie PIN/TAN, Adressüberprüfungen oder Plausibilitätsprüfungen.

Weitere Informationen zu diesem Themenkomplex auf der it-sa-Messe zur IT-Security; vom 13.-15. 10.2009 in Nürnberg.

Quelle: SecuMedia Verlags GmbH; www.secumedia.com