Grenzüberschreitende Bestechung wirksamer bekämpfen

Noch vor zehn Jahren betrachteten Unternehmen Bestechungsgelder und "Steuerabschreibungen für die Zahlung von Bestechungsgeldern" als ganz normalen Bestandteil des grenzüberschreitenden Wirtschaftslebens.

Seit 1999 gilt in 38 Staaten die Bestechung ausländischer Angehöriger des öffentlichen Dienstes als gesetzeswidrig. Entsprechend wurden bisher gegen mehr als 150 Personen und Unternehmen wegen Bestechung und damit zusammenhängender Delikte Sanktionen verhängt; aktuell sollen etwa 250 Ermittlungsverfahren wegen Bestechungsanschuldigungen anhängig sein.

Mit neuen Maßnahmen ist beabsichtigt, „Anfütterungszahlungen" zu bekämpfen, Informanten zu schützen und die Kommunikation zwischen Angehörigen des öffentlichen Dienstes und Strafverfolgungsbehörden zu verbessern.

Hintergrund: Mit der Ratifizierung des Antikorruptionsübereinkommens der OECD im Jahr 1998 haben sich 38 Vertragsstaaten dazu verpflichtet, das Angebot, das Versprechen und die Zahlung von Bestechungsgeldern, um sich einen wirtschaftlichen Vorteil zu verschaffen, als Straftat zu behandeln. Es wird forciert, dass weitere Länder dem OECD-Antikorruptionsübereinkommen beitreten.

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, www.bmwi.de

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