Instandhaltungsverträge rechtssicher verhandeln
Um den internen Unternehmensauftrag zu erfüllen, sind Instandhaltungsorganisationen auch auf externe Dienste angewiesen; das Instandhaltungsmanagement ist demzufolge mit entsprechenden vertraglichen Regelungen befasst. Hierzu relevante, rechtliche Grundlagen sind etwa in der Betriebssicherheitsverordnung oder im Geräte - und Produktsicherheitsgesetz geregelt.
Im Hinblick auf die Besonderheiten der jeweiligen Vertragstypen interessiert das Instandhaltungsmanagement beispielsweise die Lieferverweigerung von Ersatzteilen; diese Problematik ist im "Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen" in §20 reglementiert. Und aus dem Arbeitsrecht sind gegebenenfalls das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz zu berücksichtigen sowie rechtliche Aspekte beim Outsourcing; gemäß § 613a des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Im einfachsten Fall geht es bei der Vertragsgestaltung um Inspektionsaufträge und Wartungsaufträge; sowie Aufträge für Reparaturen und Austauschteile. Ergänzend können bestimmte Konditionen für einen definierten Zeitraum über Rahmenverträge festgeschrieben werden. Darüberhinausgehende Vertragsverhandlungen beziehen sich dann auch auf die "externe Betriebsführung", über entsprechende Betreiberverträge.
Mehr zu diesem Themenkomplex auf dem in 2009 vorgesehenen Seminar "Vertragsgestaltung in der Instandhaltung"; Veranstalter ist die Management Circle AG
