Klares Votum für kundenorientierten Breitbandausbau

Die Bundesnetzagentur hat jetzt erstmals die konkreten Bedingungen festgelegt, zu denen die Deutsche Telekom AG (DT AG) anderen Netzbetreibern Zugang zu ihrer Anschlussinfrastruktur gewähren muss.

Wettbewerber können künftig ihre eigene aktive Übertragungstechnik für die Realisierung von Breitbandanschlüssen - die sogenannten „DSLAMs"- in die Multifunktionsgehäuse der DT AG einbauen. Hierzu muss diese den Wettwerbern Zugang zu ihren Multifunktionsgehäusen gestatten; ferner muss die DT AG den Netzbetreibern ermöglichen, Glasfaserleitungen selbst in die Kabelkanalanlagen einzuziehen.

Hintergrund: Einen entsprechenden Anordnungsantrag hatte Anfang August 2009 die Festnetzsparte der Vodafone AG & Co. KG (Vodafone) bei der zuständigen Beschlusskammer der Bundesnetzagentur eingereicht; die bereits im Sommer 2008 begonnenen Verhandlungen zwischen der DT AG und den Wettbewerbern hatten nicht zu einvernehmlichen, freiwilligen Lösungen geführt. Somit sieht sich die Bundesnetzagentur mit dieser regulierenden Entscheidung einmal mehr als ein wesentlicher Treiber für den Breitbandausbau in Deutschland; um im Interesse der Endkunden für mehr Wettbewerb zu sorgen.

Quelle: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen; www.bundesnetzagentur.de