Rabatt auf medizinische Therapie
Kooperationen mit Pharmaunternehmen erlauben es Krankenversicherungen, einen Beitrag zur Dämpfung von Kostensteigerungen zu leisten; insbesondere, wenn diese durch höhere Behandlungskosten begründet sind.
Hiermit werden Rabatte erzielt, die den jeweiligen Versicherten einer Krankenversicherung zugute kommen können; mit möglichst langfristig stabilisierten Beiträgen. An der uneingeschränkten Erstattung von Arzneimitteln darf das nichts ändern, auch wenn erforderliche Medikamente von ungebundenen Herstellern stammen sollten. Sicherlich wird eine entsprechend ausgerichtete Krankenkasse dann bestrebt sein, mit mehreren Pharmaherstellern zu kooperieren; damit es auch bei der Therapiefreiheit von Arzt und versichertem Patient bleiben kann.
Hintergrund: Die AXA Krankenversicherung AG und die ratiopharm GmbH haben eine Rabattvereinbarung bei Medikamenten getroffen; weitere Vereinbarungen mit Herstellern auch von Originalpräparaten sollen folgen.
Quelle: AXA Konzern Aktiengesellschaft; www.axa.de
