Servicevergütung durch Hermesdeckung absichern
Eine neue „Leistungsdeckung" schützt deutsche Dienstleister im internationalen Geschäft vor einem Zahlungsausfall aus politischen oder wirtschaftlichen Gründen. Dies betrifft beispielsweise Honorarforderungen von Architekten und Ingenieuren oder Leistungen aus Agenturtätigkeit, Beratung, Schulung oder Service.
Dienstleistungsgeschäfte mit ausländischen Kunden konnten auch bisher schon abgesichert werden, jedoch wurde diese Möglichkeit offenbar nur in geringem Umfang wahrgenommen. Die jetzt auf die spezifischen Anforderungen des Dienstleistungssektors zugeschnittene Leistungsdeckung ergänzt das Produktportfolio der Exportkreditgarantien; zum 1. Januar 2010 stellt die deutsche Bundesregierung eine speziell auf den Dienstleistungssektor zugeschnittene Absicherungsvariante zur Verfügung.
Hintergund: Exportkreditgarantien oder Hermesdeckungen bieten seit 1949 Schutz vor Zahlungsausfällen für kurz-, mittel- und langfristige Exportkreditforderungen. Die neue Leistungsdeckung soll dazu beitragen, dass vor allem mittelständische Dienstleistungsunternehmen ihre Exportpotentiale besser nutzen können. Nähere Informationen unter www.agaportal.de .
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, www.bmwi.de
