Serviceverträge risikoarm abschließen

Steht ein Servicevertrag zur Diskussion, haben Hersteller technischer Systeme und deren Betreiber gleichermaßen Interesse an einem für sie optimalen Abschluss; in diesem Sinne ist ein Servicevertrag verhandlungsfähig, wie jeder andere Vertrag auch.

Sowohl Serviceanbieter als auch die Betreiber loten dabei ihre Risiken aus. Das beginnt bei grundsätzlichen Überlegung zu den Sicherheiten der einzelnen Vertragsvarianten, vom "einfachen" Inspektionsvertrag bis hin zum Vollservicevertrag; zu achten ist auf die Rechten und Pflichten und ganz speziell auf die übergeordneten allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Ein besonderer Fokus liegt noch auf fehlerhaften und problematischen Vereinbarungen; so sind unzureichende Leistungsbeschreibungen oder gesetzwidrige Klauseln zu vermeiden; es ist klarzustelllen, unter welchen Voraussetzungen Unterauftragnehmer gestattet sind und ob die beabsichtigte Arbeitnehmerüberlassung eher unzulässig ist. Und es sollte definiert sein, welches Abkommen bei der Insolvenz eines Vertragspartner wirksam wird.

Mehr zu diesem Themenkomplex im Seminar "Service- und Wartungsverträge für Maschinen und Anlagen" der TÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG; am 22.10.2009 in Hamburg; am 09.11.2009 in Essen; plus weitere Terrmine  in 2010.

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