Stopp für aktuelle Stationspreise

Die Entgelte der DB Station&Service AG für Eisenbahnverkehrsunternehmen sind mit den eisenbahnrechtlichen Vorschriften nicht vereinbar und damit ungültig; so hat die Bundesnetzagentur jetzt entschieden.

Grundlage hierfür ist das im Eisenbahnrecht verankerte Diskriminierungsverbot; soweit preisliche Differenzierungen vorgenommen werden, bedürfen diese einer sachlichen Rechtfertigung. Doch die bisherigen Methoden der DB Station&Service AG zur Herleitung der verschiedenen „Entgeltkomponenten des Stationspreissystems" wurden als intransparent beurteilt: Offenbar konnten sie weder aus den geltenden Nutzungsbedingungen abgeleitet noch im Überprüfungsverfahren auf nachvollziehbare sachliche Differenzierungskriterien gestützt werden.

Bemängelt wurde insbesondere, dass die Entgelthöhen nicht die Kosten widerspiegeln und insofern keine „verursachergerechte Kostenzuschlüsselung" vorliegt; womit die deutlichen Unterschiede in der Höhe der Zahlungen erklärt werden, die Zugangsberechtigte für die Nutzung von Personenbahnhöfen der gleichen Kategorie in den einzelnen Bundesländern erbringen müssen.

Bis zum 1. März 2010 muss die DB Station&Service AG der Bundesnetzagentur nun ein Konzept vorlegen, in dem sie darlegt, in welcher Weise eine Neufassung der Höhe der Entgelte erfolgen soll und nach welchen Kriterien das Unternehmen zukünftig die Entgelte bilden wird; diese sollen dann ab dem 1. Mai 2010 gültig sein.

Hintergrund: Anlass für die Überprüfung des für 5.400 Personenbahnhöfe geltenden Preissystems waren insbesondere zahlreiche Beschwerden von Eisenbahnverkehrsunternehmen, die die Bahnhöfe der DB Station&Service AG nutzen, und für jeden Zughalt ein bestimmtes Entgelt zu entrichten haben.

Quelle: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen; www.bundesnetzagentur.de

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