Es ist kein Widerspruch mehr, wenn man in Deutschland den öffentlichen Eintrag in ein Telefonverzeichnis meidet und trotzdem öffentlich erreichbar bleiben will. Möglich wird das durch einen dazwischengeschalteten Vermittlungsdienst, der quasi die Aufgabe eines virtuellen Sekretariats übernimmt; auch für Mobilfunknummern.
Wird eine solche Service-Hotline kontaktiert, nennt man beispielsweise den Namen und Wohnort des gewünschten Gesprächspartners. Danach bekommt der Adressat eine SMS mit dem Gesprächswunsch und der Nummer des Anrufers; und entscheidet dann, ob er das Telefonat führt oder nicht. Denkbar ist auch, dass die Verbindung über die Service-Hotline direkt hergestellt wird, wenn der gewünschte Gesprächspartner zustimmt. Die Nummer des Angerufenen bleibt geheim.
Denkbar ist sowohl, dass Vermittlungsdienste ihre "Datenbank" aus der Kooperation mit Netzbetreibern speisen als auch in Eigenregie aufbauen; der Service ist in jedem Fall zustimmungspflichtig. Alternativ können sich Verbraucher natürlich auch auf eigene Initiative bei Vermittlungsdiensten registrieren. Kostenpflichtig ist der Service für den Anrufer .
Hintergrund: Aufgrund einer aktuellen Änderung im Telekommunikationsgesetz ist ein Telefon-Vermittlungsdienst erst möglich gewoden. Erste Anbieter wie GoYellow.de wollen bis Ende 2009 mit diesem Service starten.
Quelle: BITKOM, Bundesverband Informationswirtschaft,Telekommunikation und neue Medien e.V.; www.bitkom.org
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