Angebote von Online-Händlern werden gezielt "von Anwälten und Konkurrenten" nach formalen Fehlern durchsucht, um Anbieter in Bedrängnis zu bringen. Die angebliche Verletzung solcher Pflichten ist der Hauptgrund für Abmahnungen; so der Verband BITKOM.
Diese Vorgehensweise bezeichnet BITKOM als Missbrauch des geltenden Abmahn-Rechts im Internet; und fordert, entsprechende wettbewerbsrechtliche Abmahnungen zu stoppen. Etwa mit gedeckelten Anwaltsgebühren für die erste Abmahnung, um diese so "unattraktiver" zu machen. Betreibern von Online-Shops wird empfohlen, sich mit den gesetzlichen Regelungen vertraut zu machen:
Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht
Hintergrund: Der Sachverständigenrat zum Wettbewerbsrecht im Bundesjustizministerium hat das Thema aufgegriffen. Laut einer Studie des Bundeswirtschaftsministeriums werden in 2010 für Deutschland 816 Milliarden Euro E-Commerce-Umsatz erwartet.
Quelle: Bundesverband Informationswirtschaft Telekommunikation und neue Medien e.V.; www.bitkom.de
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