Auskunftsrechte gegenüber Auskunfteien und Banken novelliert

Zum 1. April 2010 treten Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes in Kraft; künftig können Verbraucherinnen und Verbraucher einmal jährlich von Auskunfteien kostenlos eine Selbstauskunft in Textform verlangen. Auskunfteien sind verpflichtet, fehlerhaft gespeicherte Daten zu korrigieren.                 

Abgefragt werden kann:

  • welche Daten zur Person gespeichert wurden,
  • woher diese Daten stammen,
  • an wen diese Daten weitergegeben wurden,
  • zu welchem Zweck Daten gespeichert wurden, sowie
  • welcher Scorewert ermittelt wurde und worauf dieser beruht.

Hintergrund: Das deutsche Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) hatte im August 2009 den Bericht „Verbraucherinformation Scoring“ vorgestellt: eine Analyse, in welchem Umfang Daten von Verbraucherinnen und Verbrauchern bei Auskunfteien gespeichert sind. Demnach waren fast 45 Prozent der von Auskunfteien gespeicherten Daten fehlerhaft oder unvollständig.

Quelle: Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz; www.bmelv.de

Artikel abgelegt unter: Datenschutz, Gesetz, Verbraucher