Auskunftsrechte gegenüber Auskunfteien und Banken novelliert
Zum 1. April 2010 treten Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes in Kraft; künftig können Verbraucherinnen und Verbraucher einmal jährlich von Auskunfteien kostenlos eine Selbstauskunft in Textform verlangen. Auskunfteien sind verpflichtet, fehlerhaft gespeicherte Daten zu korrigieren.
Abgefragt werden kann:
- welche Daten zur Person gespeichert wurden,
- woher diese Daten stammen,
- an wen diese Daten weitergegeben wurden,
- zu welchem Zweck Daten gespeichert wurden, sowie
- welcher Scorewert ermittelt wurde und worauf dieser beruht.
Hintergrund: Das deutsche Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) hatte im August 2009 den Bericht „Verbraucherinformation Scoring“ vorgestellt: eine Analyse, in welchem Umfang Daten von Verbraucherinnen und Verbrauchern bei Auskunfteien gespeichert sind. Demnach waren fast 45 Prozent der von Auskunfteien gespeicherten Daten fehlerhaft oder unvollständig.
Quelle: Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz; www.bmelv.de
