Energieversorger können Fernwärme jetzt korrekt abrechnen

Aufgrund eines neuen Eichverfahrens für Wärmemengenzähler in Fernwärmeleitungen, ist es jetzt möglich geworden, Wärmeleistung "fehlerfrei" zu messen. Die Kalibrierung  entspricht allen relevanten Rechtsgrundlagen und Richtlinien; wie beispielsweise der "Messgeräterichtlinie 2004/22/EG", der "Eichordnung", der "DIN EN 1434 Wärmezähler" und den "PTB Prüfregeln". Besonders vorteilhaft ist, dass mit dem neuen Verfahren die Eichung im laufenden Betrieb erfolgen kann.

Der TÜV Rheinland schätzt, dass in Deutschland jedes Jahr über fünf Milliarden Euro für Fernwärme abgerechnet wird; aufgrund von Messfehlern sollen hiervon mehrere 100 Millionen Euro allerdings falsch kalkuliert sein. Der Grund: es gab bislang kein geeignetes Verfahren, Wärmemengenzähler für Wärmeleistung oberhalb von 10 Megawatt regelmäßig zu kalibrieren; insofern fehlt bis dato auch eine entsprechende Eichpflicht.

Die Ursache für die aktuelle Messungenauigkeit der Mengenzähler lässt sich zunächst auf die primäre, herstellerseitige Kalibrierung zurückführen, die noch nicht den Bedingungen vor Ort angepasst ist; weitere Mängel resultieren aus:  

  • einem fehlerhaften Einbau der Zähler;
  • langen Einsatzzeiten, die zwanzig Jahre überschreiten können;
  • Ablagerungen oder Abrieb im Zähler;
  • einer mangelhaften Auslegung und Dimensionierung der Messstelle

 
Das neue Eichverfahren für Wärmemengenzähler präsentiert sich als Lösung aus einem Gemeinschaftsprojekt der Kooperationspartner:  TÜV Rheinland; Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB); ILA GmbH; und Optolution GmbH

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