Gesetzentwurf zur europäischen Energiedienstleistungsrichtlinie beschlossen

Nach der Energiedienstleistungsrichtlinie soll Deutschland über einen Zeitraum von neun Jahren bis 2017 neun Prozent Endenergie verbraucherseitig einsparen; im Vergleich zum Durchschnitt der Jahre 2001 bis 2005. Zur Umsetzung dieser Richtlinie liegt seit 21.04.2010 der Entwurf eines Gesetzes vor.             
Der Beschluss beinhaltet im Wesentlichen:

  • die Festlegung eines generellen nationalen Energieeinsparrichtwerts;
  • Vorgaben an Energieunternehmen, um den Markt für Energiedienstleistungen zu entwickeln;
  • die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand bei der Verbesserung der Energieeffizienz.

Mehr hierzu unter EU-Energiedienstleistungsrichtlinie und Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

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