Maschinenrichtlinie zwischen Risikobeurteilung und Standards
Hersteller von Maschinen und Anlagen interessiert an der neuen Maschinenrichtlinie im Wesentlichen der Abgleich mit den Warnhinweisen; diese müssen den Anwendern so präsentiert werden, dass gefährliche Situationen vermieden oder bewältigt werden können. Das setzt voraus, dass die Betriebsrisiken von Maschinen und Anlagen zweifelsfrei beurteilt sind; natürlich, um kostspielige Forderungen aus der Produkthaftung möglichst zu vermeiden.
Ansonsten gilt offenbar, dass professionelle technische Redaktionen mit automatisierten Kontrollmechanismen arbeiten; die sich mit überschaubarem Aufwand an neue Richtlinien anpassen lassen. Die durchschnittlichen internen Redaktionen im Maschinen- und Anlagenbau sind in der Regel über externe Dienstleister abgesichert.
Hintergrund: Die neue Maschinenrichtlinie ist seit Januar 2010 in Kraft. Sie hat in der Öffentlichkeit sehr viel Aufmerksamkeit erfahren und durch die erneuerte Fassung wieder ein angemessenes Niveau im Bewusstsein der Verantwortlichen erreicht; meint der Dienstleister "gds", Lösungsanbieter für Technische Dokumentation.
Quelle: gds AG; www.gds.eu/de
