Mobilfunkfrequenzen können versteigert werden

Offenbar interessieren sich sechs Unternehmen für den drahtlosen Netzzugang, um Telekommunikationsdienste anzubieten. Die hierfür erforderlichen Mobilfunkfrequenzen müssen ersteigert werden; es handelt sich um Frequenzen in den Bereichen 800 MHz, 1,8 GHz, 2 GHz und 2,6 GHz.

Entsprechende Bewerbungen sind bei der Bundesnetzagentur eingegangen. Die Anträge auf Zulassung zur Versteigerung werden derzeit durch die Bundesnetzagentur geprüft.

Quelle: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen; www.bundesnetzagentur.de

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