Monopolkommission will Funktionsstörungen des Wettbewerbs beheben
Eine sogenannte "Entflechtungsbefugnis" soll es dem Bundeskartellamt erlauben, marktbeherrschende Unternehmen zu verpflichten, Teile ihres Vermögens zu veräußern. Ziel ist die Behebung von Funktionsstörungen des Wettbewerbs und der Abbau von Marktzutrittsschranken.
Wie die Monopolkommission hervorhebt, geht es bei der Entflechtungsregelung nicht um die Bestrafung von Unternehmen für erfolgreiches internes Wachstum. Befürchtet wird allerdings, dass Unternehmen aufgrund dessen ihre Innnovationsbereitschaft zurückfahren könnten.
Ansonsten vertritt die Monopolkommission die Auffassung: "Eine missbrauchsunabhängige Entflechtungsbefugnis" ist sowohl wettbewerbspolitisch sinnvoll als auch verfassungs- und europarechtlich zulässig.“ Die Monopolkommission unterstützt in ihrem aktuellen
Sondergutachten den Vorschlag des deutschen Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
