Netzregelverbund verpflichtend angeordnet
Der Termin steht fest: Bis 31.05.2010 müssen die vier Übertragungsnetzbetreiber die deutschen Stromnetze kooperativ ausregeln; so hat die Bundesnetzagentur angeordnet, und geht hierbei davon aus, dass damit eine Kosteneinsparung in dreistelliger Millionenhöhe erreicht werden kann.
Die Ersparnis ist plausibel, wenn künftig Ungleichgewichte zwischen Leistung und Verbrauch gemeinsam ausgeglichen werden; denn es ist weniger Kraftwerkskapazität als Regelleistung erforderlich. Bisher haben die einzelnen Regelzonen unabhängig voneinander sowohl Überspeisung als auch Unterspeisung ausgeglichen; so wurde auch ein "Gegeneinanderregeln" in Kauf genommen und teure Regelenergie unnötig eingesetzt.
Der jetzt angeordnete Netzregelverbund soll das Gegeneinanderregeln vollständig verhindern. Die Leistungsungleichgewichte der einzelnen Regelzonen werden saldiert, sodass nur noch der verbleibende Saldo durch den Einsatz von Regelenergie ausgeglichen werden muss. Auch die Höhe der vorzuhaltenden Regelleistung kann durch den Netzregelverbund reduziert werden.
Quelle: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen; www.bundesnetzagentur.de
