Neue Grenzwerte für Kleinfeuerungsanlagen
Für Holzheizungen, Kaminöfen und andere kleine Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe gelten neue Umweltauflagen; zumal die Verfeuerung von Holz in Kleinfeuerungsanlagen zunehmend verschiedene Luftschadstoffe wie Feinstaub freisetzt und zu Geruchsbelästigungen führt.
Für neue Feuerungsanlagen sieht die 1.Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) anspruchsvolle Emissionsgrenzwerte für Staub und Kohlenmonoxid vor.
Für bestehende Feuerungsanlagen werden Grenzwerte festgelegt, deren Einhaltung durch eine Herstellerbescheinigung oder eine Vor-Ort-Messung nachzuweisen ist.
Bestehende Feuerungsanlagen, die den Grenzwerten nicht entsprechen, müssen zwischen 2014 und 2024 nachgerüstet oder gegen emissionsarme Anlagen ausgetauscht werden. Von Sanierungsprogrammen ausgenommen sind sogenannte "Grundöfen"; Öfen, die vor dem Jahr 1950 errichtet wurden; sowie Öfen, die nicht als Zusatzheizungen, sondern als einzige Öfen zur Beheizung von Wohnungen oder Häusern eingesetzt werden.
Für Öl- und Gasheizungen soll die bisher jährliche Überwachung auf einen dreijährlichen beziehungsweise zweijährlichen Turnus umgestellt werden.
Die Kleinfeuerungsanlagenverordnung tritt am 22. März 2010 in Kraft; mehr hierzu unter Novelle der 1.BImSchV
Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, www.bmu.de
