Rechtsstaat entschädigt für überlange Prozesse

Unangemessen lange Gerichtsverfahren können Privatpersonen und Unternehmen finanziell und persönlich stark belasten. Mit einer Entschädigungsregelung soll den Betroffenen jetzt ein wirksames Mittel an die Hand gegeben werden, um sich gegen überlange Prozesse zu wehren; im Hinblick auf deutsche Gerichte liegt seit 8.4.2010 ein entsprechender Gesetzentwurf vor.

Der Ersatz umfasst die durch die Verzögerung entstandenen materiellen Schäden. Auch für immaterielle Nachteile soll Ersatz geleistet werden, soweit nicht - je nach Einzelfall - eine Wiedergutmachung auf andere Weise ausreichend ist.

Bevor jedoch eine Entschädigung geltend gemacht werden kann, muss der Betroffene die "Verzögerung" gegenüber dem Gericht zunächst rügen. Eine solche "Vorwarnung" soll den zuständigen Richtern ermöglichen, bei berechtigter Kritik Abhilfe zu schaffen; falls diese ausbleibt, kann der Betroffene nach drei Monaten eine Entschädigungsklage gegen den Staat erheben. Entsprechende Mängel gehen unabhängig vom Verschulden zu Lasten des Staates; es kommt nicht darauf an, ob einzelnen Richtern ein Vorwurf zu machen ist. Mehr hierzu unter Verfahrensdauer

Quelle: Bundesministeriums der Justiz; www.bmj.bund.de

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