RoHS: Nutzen und Verbot bestimmter Stoffe in Elektroprodukten

Die Richtlinie über die Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektrogeräten und Elektronikgeräten (RoHS: Restriction - of the use of certain - hazardous substances) soll erneuert werden; die RoHS-Richtlinie verbietet derzeit sechs umweltgefährdende Stoffe: allerdings nur in bestimmten Elektroprodukten.                                                        

Bisher von der RoHS berücksichtigte elektrotechnische Systeme beschränken sich auf:

  • Hausgeräte
  • Consumer Electronics
  • Informationstechnik
  • Telekommunikationstechnik

Nun will das EU-Parlament die verbotenen Stoffe auf nahezu alle Elektroprodukte ausdehnen; so die Befürchtung des ZVEI, der dafür eintritt, dass installierte Anlagen und industrielle Produktionsmaschinen von der zukünftigen RoHS-Richtlinie ausgenommen bleiben. Der ZVEI geht davon aus, dass bestimmte gefährliche Stoffe in Produkten der technischen Infrastruktur und des Industrieanlagenbaus nicht so ohne weiteres ersetzt werden können; etwa in den Bereichen:

  • industrielle Fertigung
  • Schiffselektronik
  • Energieversorgung

Insbesondere verweist der ZVEI auf einen Widerspruch innerhalb der EU-Gesetzgebung: so müssten aufgrund hoher Sicherheitsanforderungen bestimmte Stoffe eingesetzt werden, die gleichzeitig aus Umweltschutzgründen als "verboten" deklariert sind.

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