Systeme im GAU: Gefährliche Schwachstellen gefährden die Sicherheit
Unterstellt man einmal, dass niemand die Absicht hat, Systeme jedweder Art bewusst "funktionsunfähig" zu machen, bleibt trotzdem die Erfordernis, mögliche Störungen und deren Folgen abzuschätzen. Frei nach "Murphy´s Law", dass alles was schiefgehen kann, auch irgendwann schiefgehen wird. Nicht umsonst besteht seit 2009 in der EU eine verschärfte Meldepflicht für gefährliche Produkte
Störungen gesellschaftlicher und technischer Systeme sind jedenfalls Alltag und im allgemeinen mit etwas mehr oder weniger Aufwand zu bereinigen. Problematisch wird es erst, wenn es zu Pannen kommt, die den geplanten Rahmen sprengen; und richtig ernst wird es, wenn gravierende wirtschaftliche Schäden eintreten, Personen zu Schaden kommen oder Umweltschäden die Lebensgrundlage zerstören. Als Konsequenz sind sowohl präventive als auch reaktive Prozesse und Maßnahmen zu definieren, um entsprechende Ereignisse jederzeit bewältigen zu können.
Was bleibt ist die Drohkulisse, die man "GAU" nennt oder den "worst case". Naturgemäß kann man sich auf den größtmöglichen Unfall am schlechtesten vorbereiten; näherungsweise bei der Konzeption von Systemen, unter Beachtung möglichst "phantasievoller Szenarien", die einen solchen Fall begünstigen könnten; aber auch beeinflusst durch gefährliche Schwachstellen, die im Lebenszyklus eines Systems auftreten können. Diese sind unverzüglich abzustellen, um so den Grad der potenziellen Gefährdung immer weiter zu reduzieren.
Ansonsten gelten für Schäden aus technischen Systemen die Gesetze der Produkthaftung; das Prinzip ist sicherlich ausbaufähig. Soviel zum Spiegel-Artikel "Wer zockt, muss zahlen"
