Telefonwerbung muss attraktiver werden

Nachdem gegen diverse Callcenter empfindliche Bußgelder verhängt wurden, darf man auf Reaktionen aus dieser Branche gespannt sein. Jedenfalls ist das Thema der "verbotenen Telefonwerbung" auf der kommenden Callcenterworld präsent.

Sicherlich wird man dort wiederholt bemüht sein, die "schwarzen Schafe" auszugrenzen und Bußgelder als längst fällige Maßnahme bezeichnen. Nicht zuletzt, weil so natürlich besonders aggressive Wettbewerber in die Schranken gewiesen werden; zumindest vorübergehend.

So werden bestimmte Callcenter ihre Vorgehensweise dann nicht ändern, wenn entsprechende Aufträge trotz drohenden Bußgeldbescheiden weiterhin lukrativ sind; insbesondere, wenn Mittel und Wege gefunden werden, solche Sanktionen zu umgehen. Vielleicht gelingt es aber auch, unerlaubte Telefonwerbung so attraktiv zu machen, dass sich kein Kunde mehr beschwert: Die Bundesnetzagentur agiert nur dann, wenn Verstöße detailliert und nachvollziehbar angezeigt werden.

Hintergrund: Die Bundesnetzagentur hat aktuell in sechs Verfahren Bußgelder wegen unerlaubter Telefonwerbung verhängt. Damit wurden im Dezember 2009 und Januar 2010 in insgesamt neun Verfahren Bußgelder in einer Gesamthöhe von 500.000 Euro auferlegt. Die Bundesnetzagentur ahndet damit erstmals Verstöße gegen das Verbot der unerlaubten Telefonwerbung und die Missachtung der Rufnummernanzeigepflicht bei Werbeanrufen.
Die 12. internationale Kongressmesse CallCenterWorld findet statt in Berlin, vom 09.02.2010 bis 11.02.2010.

Quellen: Management Circle AG , www.managementcircle.de; Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, www.bundesnetzagentur.de