TÜV: Betreiber von Aufzügen vernachlässigen Haftungsrisiko

Sachverständige für Aufzüge sind besorgt über den laxen Umgang mit der Mängelbeseitigung nach einer Prüfung. Wenn gefährliche Mängel festgestellt werden, müssen Defekte umgehend behoben werden; doch bei einer Nachprüfung fällt immer noch jeder achte Aufzug durch, und jeder vierte ist mindestens noch mit geringfügigen Mängeln behaftet.                            

Ein Aufzug wird in Deutschland jährlich geprüft: Zwischenprüfung und umfangreichere Hauptprüfung wechseln sich hierbei ab; dabei hat der TÜV Rheinland in 2009 festgestellt, dass:

  • mehr als die Hälfte der Aufzüge mit Mängeln behaftet sind;
  • die Mängel meistens als geringfügige Fehler zu bezeichnen sind;
  • neun Prozent der Anlagen gravierende Mängel besitzen.

Gründe für den leichtfertigen Umgang mit potenziellen Gefahren werden auf fehlendes Know-how zurückgeführt; aber auch auf den Versuch, zu Lasten der Sicherheit Kosten einzusparen. Dabei trägt der Betreiber eines Aufzuges die Verantwortung, Wartungsarbeiten und Prüfungen zu veranlassen: und damit auch das Haftungsrisiko.

Trotzdem zählen Aufzüge in Deutschland zu den sichersten Transportmitteln. Dass es nur wenige schwere Unfälle gibt, ist ein Ergebnis der regelmäßigen gesetzlich vorgeschrieben Kontrollen durch unabhängige Prüforganisationen; bei einer akuten Gefährdung durch gefährliche Mängel wird der Aufzug sofort stillgelegt und darf erst nach Reparatur und erfolgreicher Nachprüfung wieder in Betrieb gehen.

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