Weiterbildung mit Prämie
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Selbstständige können vom deutschen Staat seit Januar 2010 eine höhere Bildungsprämie erhalten; unter der Bedingung, dass deren jährlich zu versteuerndes Einkommen maximal 25.600 Euro beträgt; beziehungsweise maximal 51.200 Euro bei gemeinsam Veranlagten.
Erstattet werden 50% der anfallenden Kosten für Weiterbildungskurse: maximal 500.- Euro; darüber hinausgehende Kosten verbleiben als Eigenanteil. Ausführliche Informationen zur Bildungsprämie und den Beratungsstellen vor Ort erhalten Interessierte unter der kostenlosen Rufnummer 0800 - 2623 000 und im Internet unter www.bildungspraemie.info
Hintergrund: Die Bildungsprämie wurde als staatliches Finanzierungsangebot vom deutschen Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) eingeführt; damit soll es mehr Menschen ermöglicht werden, durch Weiterbildung ihre Chancen im Beruf zu verbessern.
Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung; www.bmbf.de
