Gütesiegel Made in Germany: EU plant neue Definition für das Herkunftsland
SPIEGEL ONLINE berichtet in der heutigen Ausgabe über Pläne der EU-Kommission, die geeignet sind, den Einsatz des Gütesiegels Made in Germany nur noch unter bestimmten Bedingungen zu ermöglichen. Entsprechende Endprodukte sollen zu mindestens 45% ihres Wertanteils aus Deutschland stammen. Ein irrwitziger Ansatz, denn die Qualität eines Endproduktes orientiert sich an den Spezifikationen des Herstellers, der ein solches Produkt letztlich auf den Markt bringt.
In der Regel muss ein Endproduktehersteller für die Nichteinhaltung von Spezifikationen seinen eigenen Kopf hinhalten. Das gilt auch für mangelhafte Leistungen seiner Lieferanten. Daran ändert auch nichts, dass ein Hersteller seine Lieferanten gegebenenfalls regresspflichtig machen kann.
Hinzu kommt, dass sich ein Endprodukt keinesfalls auf die Summe seiner Einzelteile beschränkt. Die Idee eines Endprodukts und dessen Grundkonzeption, sowie die Integration und Abstimmung von Komponenten im Hinblick auf eine zuverlässige Funktion sind genau die Leistungen, die das Label Made in Germany rechtfertigen.
Damit soll die Leistung ausländischer Zulieferer nicht geschmälert werden, ganz im Gegenteil: Diese sind als autorisierte Partner in der Lage, im Sinne von Made in Germany hochwertige Qualität zu liefern. Davon profitieren die Zulieferer und insofern dürften diese auch wenig Interesse haben, dass die Bedeutung des deutschen Labels verwässert wird.
Das Problem ist, dass bisher laut EU-Regeln das Land als Herkunftsland gilt, in dem "die letzte wesentliche, wirtschaftlich gerechtfertigte Be- und Verarbeitung" vorgenommen wurde. Diese Regel sollte im Sinne einer globalisierten Zusammenarbeit dahingehend geändert werden, dass es darauf ankommt, in welchem Land die Spezifikationen für ein Endprodukt vorgegeben, überwacht und verantwortet werden.
