Mittelbare Falschbeurkundung: Kreative Dienstleistungen sind nicht immer legal
Na toll, wer sagt denn, dass es keine kreativen Dienstleistungen gibt? Nur zu dumm, wenn entsprechende Aktivitäten mit dem Gesetz in Konflikt geraten, wie dies der ADAC entdeckt hat. Der Automobilclub hat Dienstleistungen für Verkehrssünder ausgemacht, die neben einem Bußgeld auch mit Punkten in Flensburg rechnen müssen.
Letztere werden von einem Strohmann oder einer Strohfrau mit Führerschein übernommen; passend ausgesucht von einer Agentur, um die personelle Übereinstimmung in etwa zu gewährleisten. Die Kosten für den Verkehrssünder belaufen sich - neben dem eigentlichen Bußgeld - auf eine Bearbeitungsgebühr plus eine Vergütung pro Punkt.
Der Punkte-Handel ist gegen das Gesetz und damit risikoreich, denn eine sogenannte mittelbare Falschbeurkundung (§271 StGB) kann eine mehrjährige Freiheitsstrafe zur Folge haben. Was man wissen sollte:
Die Mittelbare Falschbeurkundung hat eine gesetzlich erlaubte Alternative, und die heisst Punkteabbau durch Aufbauseminare in Fahrschulen.
