Neues Kreislaufwirtschaftsgesetz definiert Rechte für Entsorgung und Recycling: Kaum Chancen für Dienstleister der Entsorgungswirtschaft

Die Vorgabe ist klar: Bis zum Jahr 2020 sollen 65 Prozent aller Siedlungsabfälle in Deutschland recycelt und 70 Prozent aller Bau- und Abbruchabfälle stofflich verwertet werden. Das hierzu neu definierte Kreislaufwirtschaftsgesetz wird als Kompromiss propagiert.

Das  Kreislaufwirtschaftsgesetz sieht vor, dass die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger hoheitlich entscheiden dürfen, ob sie Wertstoffe der Haushalte selbst erfassen und verwerten oder Dienstleistern hierzu eine Genehmigung erteilen. Damit ist klar, dass Dienstleister im Recycling-Geschäft kaum eine Chance haben.

entsorgung und Recycling ist ein lukratives Geschäft

Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) spricht von einer Enttäuschung, da private Unternehmen daran gehindert werden, mit innovativen Verwertungstechniken mehr Wertstoffe aus Abfällen zu gewinnen. Der BDI hofft noch darauf, dass die Europäische Kommission gegen das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz ein Verfahren beim Europäischen Gerichtshof einleiten wird; man darf gespannt sein.

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