Die Einhaltung von Grenzwerten bei Instandhaltungsarbeiten an Industrieanlagen ist offenbar nicht einheitlich geregelt. Hierbei darf auch angenommen werden, dass während der Instandhaltungsaktivitäten ein höheres Belastungspotenzial vorliegt als durch die normalen Grenzwerte am Arbeitsplatz vorgegeben ist. Entsprechende Schutzmaßnahmen müssen dies ausgleichen.