Eine interessante Konstellation der Rechtsprechung: Nach einem aktuellen Urteil des BGH darf ein Hersteller unter bestimmten Bedingungen freie Werkstätten ablehnen, die in dessen vertraglich gebundenem Werkstattnetz aufgenommen werden möchten. Auch dann, wenn sie in der Lage sind, die erforderlichen Standards zu erfüllen. Der BGH hat damit ein vorangegangenes Urteil des OLG München kassiert, welches einer Werkstatt bei Nachweis der Erfüllung der Qualitätsstandards einen Anspruch auf Autorisierung als Vertragswerkstatt zugesprochen hatte. Die Rede ist vom Kraftfahrzeuggewerbe.