Ist Ihnen bewusst, dass es Ärzten, Anwälten oder Versicherern gesetzlich untersagt ist, ihre Daten auszulagern? Somit können sie auch nicht auf die Dienste von Cloud-Anbietern zugreifen; eine unzeitgemäße Forderung, wie die europäische Wirtschaftskanzlei Noerr verlauten lässt.