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Cloud Computing erhält rechtlichen Zuspruch: Beachtung von Mindestanforderungen soll Datenschutz garantieren

Ist Ihnen bewusst, dass es Ärzten, Anwälten oder Versicherern gesetzlich untersagt ist, ihre Daten auszulagern? Somit können sie auch nicht auf die Dienste von Cloud-Anbietern zugreifen; eine unzeitgemäße Forderung, wie die europäische Wirtschaftskanzlei Noerr verlauten lässt.

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Vorsichtiger Einsatz von Cloud Computing in Unternehmen: Angst vor der Public Cloud favorisiert die private Variante

Wie halten Sie es mit Cloud Computing? Arbeiten Sie vielleicht in einem der Unternehmen, die Cloud Computing bereits nutzen? Das sind in Deutschland immerhin 28 % aller Unternehmen; so das Ergebnis aus dem Cloud-Monitor 2012, analysiert von BITKOM und KPMG. Man kann also nicht unbedingt davon sprechen, dass nur noch einige Unternehmen dem Cloud Computing skeptisch gegenüberstehen; zumal - wie BITKOM vermerkt - nur etwa zwei Drittel der Nutzer mit der Cloud positive Erfahrungen gemacht haben.

EU modernisiert Datenschutz: Robustere Datenschutzrichtlinien für Geschäfte mit europäischen Kunden angekündigt

Die Europäische Kommission beabsichtigt, bis Ende Januar 2012 Vorschläge für einen robusteren Datenschutz vorzustellen, um die unzureichenden EU-Datenschutzrichtlinien von 1995 abzulösen. Europäische Kunden sollen eine bessere Kontrolle über ihre gespeicherten Daten erhalten.

Systeme virtualisieren: Cloud Services nutzen

Um die Virtualisierung in der IT voranzutreiben ist einiges zu beachten. Primär drängt sich die Entscheidung auf, welche Geräte zu virtualisieren sind und welchen Erfordernissen die Hard- und Software auf der virtuellen Plattform genügen sollen: so die Diskeeper Corporation Europe. Für den Aufbau der Plattform wird empfohlen, mit einigen Servern beziehungsweise Arbeitsstationen zu beginnen und die Betriebsbedingungen zu testen. Um Störfällen vorzubeugen wird vorgeschlagen, ein geeignetes Backup aufzubauen sowie adäquate Tools zur Überwachung und Korrektur von Leistungsverlusten einzusetzen.

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