Wussten Sie, dass der als Grenzpreis definierte Durchschnittserlös je Kilowattstunde Strom an die Stromlieferungen zu den Sondervertragskunden gekoppelt ist? Dieser Grenzpreis ist Basis der Entgelte, die Energieversorgungsunternehmen für ihre Konzession bezahlen müssen: also dem Recht, für die Versorgung der Letztverbraucher öffentliche Verkehrswege zu nutzen.