Blog für die Servicebranche

Mehrwert

Betreiber schätzen den Festbetrag

Auch die "lebenslange" Betriebszeit eines technischen Systems muss finanziert werden; aus Sicht der Betreiber möglichst überschaubar und planbar. Nicht verwunderlich, wenn diese hierbei einen Festpreis favorisieren, der sämtlichen Servicebedarf abdeckt. Eine solche Lösung glt als risikobasierte Servicevereinbarung.                                        

Service automatisiert durch Nachrüstung

Im Service kennt man die Kundenmaxime von „Produktionsplanern", was die Ausbringungsleistung einer Anlage betrifft: Möglichst viele „Teile" sollen in möglichst kurzer Zeit in optimaler Qualität die Anlagen verlassen.

Zuverlässige Wartung im Produktionsalltag

Wesentliche Voraussetzung für die Verfügbarkeit und Zuverlässigkeit einer Maschine ist zweifelsfrei eine regelmäßige Wartung; gemäß den definierten Spezifikationen. Idealerweise verfügt die Maschinensteuerung über ein Wartungsprogramm, das den jeweiligen Anwender automatisch an fällige Wartungsarbeiten erinnert.

Kundenorientierung erneut unter der Lupe

Kunden sollten mit zusätzlichen Serviceleistungen überrascht werden, die sie so nicht erwartet hätten. Die Vorteile solcher Angebote liegen auf der Hand: Kunden erhalten damit die auf sie abgestimmten Mehrwerte und fühlen sich gut aufgehoben. Das stärkt die Kundenbindung und die Bereitschaft, einen Dienstleister weiterzuempfehlen.

Beratungsleistung könnte nutzbringender sein

Mittelständischen Unternehmen wird empfohlen, ihre Beratungsprojekte aktiver zu managen. Es gilt, den tatsächlichen Beratungsbedarf frühzeitig zu erfassen und die erforderlichen Berater passgenau einzusetzen; so der Beratervermittler NPS.

Ein Mehrwert für Geschäftspartner

Merkmale, wie besondere Zuverlässigkeit, nachgewiesene Zahlungsfähigkeit, einwandfreies Einhalten der einschlägigen Rechtsvorschriften, sowie die Erfüllung bestimmter, hoher Sicherheitsstandards, zeichnen seriöse Unternehmen aus.

Geprüfte Sicherheit für Regalanlagen

Der Ablauf und der Umfang von Regalinspektionen ist in Deutschland neu geregelt. Wie die Prüfungen ablaufen sollen, schreibt die DIN-Norm EN 15635 vor, die am 30. 07.2009 in Deutschland veröffentlicht wird.

Inhalt abgleichen