Callcenter-Betreiber sollten sich bei einem Providerwechsel vergewissern, dass hierdurch gesetzlich vorgeschriebene Leistungen nicht eingeschränkt werden; beispielsweise was die Übermittlung der Rufnummer betrifft. Dies zu gewährleisten obliegt der Verantwortung des jeweiligen Callcenter-Betreibers; so die Bundesnetzagentur.