Ist ein Unternehmen insolvent, kann ein Insolvenzverwalter grundsätzlich alle bestehenden Verträge mit dessen Kunden kündigen, also auch Serviceverträge:
Das muss er aber nicht tun. Und dabei kann er auch abwägen, ob es sinnvoller ist, die Serviceverträge in einer Auffanggesellschaft weiterzuführen oder das Servicegeschäft an den Wettbewerb zu verkaufen. Letztlich ist für einen Insolvenzverwalter entscheidend, wo die größeren Einnahmen zu realisieren sind.