Eine sogenannte "Entflechtungsbefugnis" soll es dem Bundeskartellamt erlauben, marktbeherrschende Unternehmen zu verpflichten, Teile ihres Vermögens zu veräußern. Ziel ist die Behebung von Funktionsstörungen des Wettbewerbs und der Abbau von Marktzutrittsschranken.