Es ist kein Widerspruch mehr, wenn man in Deutschland den öffentlichen Eintrag in ein Telefonverzeichnis meidet und trotzdem öffentlich erreichbar bleiben will. Möglich wird das durch einen dazwischengeschalteten Vermittlungsdienst, der quasi die Aufgabe eines virtuellen Sekretariats übernimmt; auch für Mobilfunknummern.